In diesem Geschäftsbereich bieten wir das gesamte Spektrum der klassischen Anwalts- und Steuerberatungstätigkeit. Aufgrund unserer Spezialisierungen liegt der Tätigkeitsschwerpunkt hier
insbesondere im Wirtschafts-, Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Darüber hinaus beraten wir in allen Angelegenheiten des Insolvenzrechtes, des Kapitalersatzrechtes, des Arbeitsrechtes sowie in den jeweils damit verbundenen strafrechtlichen Angelegenheiten.
Gesellschaftsrecht
Wir unterstützen und vertreten Sie bei der Gestaltung Ihrer gesellschaftsrechtlichen Vorhaben. Streitigkeiten unter den Inhabern und den Gesellschaftern von Unternehmen lähmen die
Unternehmensentwicklung bis hin zur Existenzfrage. Lassen Sie es nicht so weit kommen !
Durch viele vernünftige und den wechselseitigen Interessen entsprechende vertragliche Regelungen können denkbare Streitigkeiten unter Gesellschaftern und Inhabern von Unternehmen schon im Vorwege
verhindert werden. Lassen Sie sich daher eingehend beraten, bevor Sie vertragliche Bindungen eingehen.
Im Bereich des Gesellschaftsrechts beraten und vertreten wir Ihr Unternehmen umfassend bei Vertrags-verhandlungen, Vertragsgestaltungen sowie bei Projektplanungen.
Steuerrecht
Steuerliche Beratung
Keine Rechtsmaterie ändert sich in Deutschland so schnell wie das Steuerrecht. Was letztes Jahr noch eine zulässige Gestaltung war, kann dieses Jahr bereits eine Steuerhinterziehung bedeuten. Gerade
das Verhältnis zwischen einer GmbH und ihren Gesellschafter-Geschäftsführern hat sich zu einem weiten Spielfeld der Betriebsprüfung und Steuerrechtsprechung entwickelt. Aber auch in anderen Bereichen
wird der Handlungsspielraum für Unternehmen immer enger und der fiskalische Druck immer größer. Ein Beispiel dazu ist die steuerliche Handhabung von gewillkürtem Betriebsvermögen bei einem
Überschussrechner. So wird das Steuerrecht noch mehr als in der Vergangenheit zu einem Rechtsbereich, den ein Unternehmer fortlaufend zu beachten hat. Nur wenige Entscheidungen eines Unternehmers
haben nicht auch steuerliche Konsequenzen. Hier gilt es bereits im Vorfeld der Entscheidung die steuerlichen und vertragsrechtlichen Hintergründe zu berücksichtigen. Und ist die Betriebsprüfung erst
einmal im Hause, bedarf sie einer sorgfältigen Begleitung, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Steuerliche Rechtsbehelfe
Ist dann ein Rechtsmittelverfahren unvermeidlich, ist bereits das Einspruchsverfahren als erste Instanz sehr wichtig zu nehmen und die vorhandenen Möglichkeiten zur Verfahrensgestaltung auszunutzen.
Hier sind häufig noch Verständigungsmöglichkeiten gegeben, die im späteren Gerichtsverfahren nur noch sehr bedingt genutzt werden können. Faktisch ist die Rechtsstellung des Klägers im
finanzgerichtlichen Prozess nicht einfach, denn er hat die ihn entlastenden Umstände selbst beizubringen. Das Amtsermittlungsverfahren hilft dem Kläger nur sehr begrenzt. Wurden nicht im Vorfeld die
notwendigen Beweise für die Zulässigkeit eines streitigen steuerlichen Sachverhalts beschafft, wird es regelmäßig schwierig, mit der Argumentation beim Finanzgericht durchzudringen.
In all diesen Verfahrensschritten begleite und berate wir unsere Mandanten. Das Beste ist natürlich noch immer die Wahl einer Konstruktion, die später zu keinen Auseinandersetzungen führt. Aber
manchmal gibt es eben kein klares ja oder Nein, so dass hier Grenzfälle, auch aus Haftungsgründen, sorgfältig ausgelotet werden müssen. Hier stehe ich meinen Mandanten auch mit dem notwendigen
Nachdruck zur Seite um deren Interessen durchzusetzen.
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht leisten wir sowohl präventive Beratung wie auch Beratung und Vertretung in Streitfällen.